Rechtsprechung
OLG Celle, 26.09.1990 - 9 U 113/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Abfindungsberechnung, Ausfluss der Vertragsfreiheit, Dritte können Vertragspartner der Nebenabrede sein, Formloser Abschluss der Nebenabrede, Grundsätze Wegfall der Geschäftsgrundlage sind anwendbar, Inhalt von Nebenabreden, mehrseitig verpflichtend, Nebenabrede ist ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.05.1967 - II ZR 105/66
Zulässigkeit einer Stimmrechtsbindung
Auszug aus OLG Celle, 26.09.1990 - 9 U 113/90
Der BGH hat eine Stimmrechtsbindung grundsätzlich für zulässig erachtet (BGHZ 48, 163 ff. = GmbHR 1968, 99).